Mitwirkung zur Überprüfung der Baulinienpläne startet
11. September 2023
Bei der Nutzung von privatem Land müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Um einen umfassenden und für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer transparenten Überblick über diese Vorgaben zu erhalten, wurde der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) eingeführt. Bei der Erstellung dieses Katasters wurden die erforderlichen Daten auf ihre Aktualität überprüft.
Baulinienpläne gehören ebenfalls zu den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und dienen dazu, die Bebauung zu ordnen und einen Mindestabstand zu Strassen sicherzustellen. Insbesondere in den 1950er- bis 1970er-Jahren wurden viele Baulinienpläne erstellt, die aufgrund von geänderten rechtlichen Grundlagen und aktuellen Gegebenheiten nicht mehr aktuell sind. Von den 26 geprüften Baulinienplänen sollen sechs unverändert beibehalten, sieben teilweise geändert und dreizehn komplett aufgehoben werden. Die konkreten Anpassungen sind nachfolgend aufgelistet:
Der Stadtrat hat dazu ein Verfahren zur Aufhebung und Änderung von Baulinienplänen eingeleitet und dieses für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Alle Unterlagen zum Projekt und die Möglichkeit zur Online-Mitwirkung sind unter mitwirken.stadtwil.ch zu finden. Die Unterlagen liegen zudem im Departement Bau, Umwelt und Verkehr im Verwaltungsgebäude in Bronschhofen zur Einsicht auf. Anträge können auch per Mail (mitwirken@stadtwil.ch) oder schriftlich an das Departement BUV eingereicht werden. Die Mitwirkung dauert vom 11. September 2023 bis zum 9. Oktober 2023.